Hausgeld – diese Kosten teilen sich Wohnungseigentümer

Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte nicht nur auf den Kaufpreis achten.
Das Hausgeld ist ein weiterer wichtiger Kostenfaktor.

Was ist Hausgeld?

Das Hausgeld für die Wohnung ist eine Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer monatlich an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Dieser rechnet das Hausgeld am Jahresende ab. War es zu niedrig angesetzt, kommen auf die Eigentümer gegebenenfalls Nachzahlungen zu, war es zu hoch angesetzt, gibt es Rückzahlungen. Das Hausgeld ist somit eine Art Nebenkostenvorauszahlung für den Eigentümer. Zum Hausgeld zählen alle laufenden Betriebskosten wie etwa für Hausstrom oder Abfallentsorgung, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Groben Schätzungen zufolge ist das Hausgeld für eine Eigentumswohnung meist 20 bis 30 Prozent teurer als die Betriebskosten eines Mieters.

Was gehört zum Hausgeld?

Das Hausgeld, das im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Lasten und Kosten bezeichnet wird, deckt zum einen die herkömmlichen Betriebskosten, die bei Vermietung auch auf den Mieter umgelegt werden können (§ 1 BetrKV). Dazu zählen zum Beispiel die laufenden Kosten für:
• Abfallentsorgung
• Hausstrom
• Wasser und Abwasser
• Wohngebäudeversicherung
• Heizkosten bei Zentralheizung
• Hausmeister
• Reinigung
• Fahrstuhlwartung

Was gehört nicht zum Hausgeld?

Im Hausgeld ist die Grundsteuer nicht enthalten, da der Wohnungseigentümer sie unmittelbar an die Gemeinde zahlen muss. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann diesen Kostenpunkt allerdings auf den jeweiligen Mieter umlegen. Einige Versicherungen, wie die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, müssen Eigentümer oft auch separat zahlen. Hinzu kommen folgende Ausgaben:
• Rundfunkbeitrag
• Stromkosten für die Wohnung selbst
• Kosten für Telefon-, Internet und Fernsehanschluss.

Quelle: immowelt