… und was regelt Sie?
Eine Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung ist die Voraussetzung dafür, dass für einzelne Wohnungen eigene Grundbucheinträge angelegt werden können und wird vor dem Verkauf einzelner Wohneinheiten erstellt. Da ohne eine geltende Teilungserklärung keine Immobilie verkauft werden kann, ist sie ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufvertrages und nur notariell beglaubigt gültig.
Da die Aufteilung vor dem Verkauf der Einheiten erfolgt, haben Wohnungskäufer keinen Einfluss auf die Regelungen der Teilungserklärung.
Den rechtlichen Rahmen bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Teilungserklärung ist im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs aufgeführt und wird in der Grundakte aufbewahrt. In der Regel brauchen Käufer die Teilungserklärung außerdem zur Vorlage bei der Bank.
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Quelle: immowelt
Das Hausgeld wird wie die Instandhaltungsrücklage in der Regel nach Miteigentumsanteil verteilt – sofern die Wohnungseigentümer nichts anderes beschlossen haben (§ 16 Absatz 2 WEG). Der Miteigentumsanteil steht in der Teilungserklärung und wird meist als rechnerischer Bruchteil des Gemeinschaftseigentums angegeben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann für jede Kostenposition aber auch eine eigene Kostenverteilung beschließen, zum Beispiel nach Verbrauch oder Anzahl der Personen im Haushalt. Eine Ausnahme besteht hierbei: „Gibt es eine gemeinsame Heizungsanlage, so müssen die Heizkosten gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden“, so Rechtsexperte Dr. Carsten Brückner.
Wie viel Hausgeld ist normal?
Ob die Höhe des Hausgeldes angemessen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Fachanwalt Dr. Carsten Brückner erklärt: „Das Hausgeld umfasst umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten – diese sind je nach Eigenarten der Immobilie unterschiedlich.“ Auch die Größe der Eigentumswohnung sagt nichts über die Höhe der Kosten aus. Brückner erklärt: „Eine luxuriöse kleine Wohnanlage kann durchaus teurer sein als eine einfache große.“ Zum Beispiel, wenn eine große Grünanlage dabei ist, deren Pflege gezahlt werden muss oder zum Haus ein Fahrstuhl gehört.
Müssen Eigentümer bei Leerstand Hausgeld zahlen?
Für das Hausgeld ist unerheblich, ob eine Wohnung bewohnt ist oder leer steht. Der Wohnungseigentümer muss das einmal festgelegte Hausgeld in voller Höhe zahlen. Zumindest einen Teil des Geldes kann er aber bei der Jahresabrechnung wieder zurückbekommen – etwa jene Kosten, die nach Verbrauch berechnet werden.
Quelle: immowelt
Hausgeld – diese Kosten teilen sich Wohnungseigentümer
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte nicht nur auf den Kaufpreis achten.
Das Hausgeld ist ein weiterer wichtiger Kostenfaktor.
Was ist Hausgeld?
Das Hausgeld für die Wohnung ist eine Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer monatlich an den Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlt. Dieser rechnet das Hausgeld am Jahresende ab. War es zu niedrig angesetzt, kommen auf die Eigentümer gegebenenfalls Nachzahlungen zu, war es zu hoch angesetzt, gibt es Rückzahlungen. Das Hausgeld ist somit eine Art Nebenkostenvorauszahlung für den Eigentümer. Zum Hausgeld zählen alle laufenden Betriebskosten wie etwa für Hausstrom oder Abfallentsorgung, Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Groben Schätzungen zufolge ist das Hausgeld für eine Eigentumswohnung meist 20 bis 30 Prozent teurer als die Betriebskosten eines Mieters.
Was gehört zum Hausgeld?
Das Hausgeld, das im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Lasten und Kosten bezeichnet wird, deckt zum einen die herkömmlichen Betriebskosten, die bei Vermietung auch auf den Mieter umgelegt werden können (§ 1 BetrKV). Dazu zählen zum Beispiel die laufenden Kosten für:
• Abfallentsorgung
• Hausstrom
• Wasser und Abwasser
• Wohngebäudeversicherung
• Heizkosten bei Zentralheizung
• Hausmeister
• Reinigung
• Fahrstuhlwartung
Was gehört nicht zum Hausgeld?
Im Hausgeld ist die Grundsteuer nicht enthalten, da der Wohnungseigentümer sie unmittelbar an die Gemeinde zahlen muss. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann diesen Kostenpunkt allerdings auf den jeweiligen Mieter umlegen. Einige Versicherungen, wie die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, müssen Eigentümer oft auch separat zahlen. Hinzu kommen folgende Ausgaben:
• Rundfunkbeitrag
• Stromkosten für die Wohnung selbst
• Kosten für Telefon-, Internet und Fernsehanschluss.
Quelle: immowelt